VVersteigerungsbedingungen
Die Versteigerungsbedingungen werden mit der persönlichen, telefonischen, schriftlichen oder Email-Teilnahme an der Versteigerung und dem Nachverkauf anerkannt.
· Die Versteigerung und die Teilnahme daran ist öffentlich und freiwillig. · Die Teilnahme an der Versteigerung erfolgt auf eigene Gefahr. · Für Sach- und Personenschäden, die während der Versteigerung, der Vorbesichtigung und der Auslieferung auftreten, wird keinerlei Haftung übernommen. · Alle versteigernden Objekte können, soweit möglich, vor der Versteigerung in Augenschein genommen und geprüft werden. · Die in der Versteigerungsliste aufgeführten Eigenschaften der Objekte sind nach bestem Wissen aufgeführt. Dies ist keine Zusicherung. · Der Versteigerer übernimmt für Katalogangaben, Alter, Herkunft, Größe, Gewicht, Beschädigungen oder sonstige Mängel keine Gewähr und Haftung, ausgenommen bei zugesicherten Eigenschaften. · Den Nachweis eines Mangels hat der Käufer zu erbringen. Fristgerecht vorgetragene und begründete Mängel werden gegenüber dem Einlieferer geltend gemacht. · Eine Haftung des Versteigerers oder seiner Mitarbeiter ist ausgeschlossen. Der Versteigerer oder der Auftraggeber haften nicht für eventuelle Mängel. · Jeder Bieter erhält eine Bieternummer, die nur gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises vergeben wird. · Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, Personen aus besonderen Gründen von der Versteigerung auszuschließen. · Vor Beginn der Versteigerung wird auf die Versteigerungsbedingungen hingewiesen. Außerdem wird der Vorgang und die Rechnungsstellung erklärt. · Die Reihenfolge der Objekte ist dem Versteigerer vorbehalten, wird aber in der Regel durchgeführt wie auf der Versteigerungsliste aufgeführt. Der Versteigerer kann Positionen zurückziehen, Positionen trennen oder vereinigen. Der Versteigerer bringt die Objekte nach Nennung und Positionsnummer mit dem Mindestpreis zum Aufruf. · Der Zuschlag wird nach dreimaliger Wiederholung erteilt. Wird der Mindestpreis nicht erreicht, erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt. · Dies gilt auch für alle anderen Gebote (schriftliche, telefonische oder per Email) · Schriftliche und telefonische Gebote müssen spätestens am Vortag der Versteigerung eingegangen sein, jedoch ohne Gewähr. · Telefonisches Bieten ist erst ab einem Aufrufpreis von 200,- Euro möglich. · Schriftliche Aufträge können persönlich abgegeben werden, per Post oder Fax zugesandt werden. Email-Aufträge müssen mittels Fax oder Brief bestätigt werden. Der angegebene Betrag gilt als Höchstgebot des Bieters. · Der Versteigerer ist durch den Auftrag berechtigt, für den Bieter bis zu seinem angegebenen Höchstgebot in den üblichen Schritten mitzusteigern. · Gleichlautende Saalgebote haben Vorrang vor dem schriftlichen Gebot. · Der Versteigerer und seine Mitarbeiter haften nicht für die richtige Durchführung schriftlicher oder telefonischer Bieteraufträge. · Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und umgehenden Zahlung. · Das Objekt ist erst nach Zahlung des Brutto-Rechnungsbetrages Eigentum des Bieters. · Mit dem Zuschlag geht die Gefahr für Verwechslungen, Verluste oder Beschädigungen an den Bieter über. · Auslieferung erfolgt erst nach vollständiger Zahlung. · Auslieferung gegen einen vorher vereinbarten Zuschlag. · Rechnungen ohne Berechnung der gesetzlichen Mehrwertsteuer können nur gegen Vorlage einer gültigen Umsatzsteuer Identifikations-Nr. ausgestellt werden. · Die ersteigerten Objekte werden zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. · Auf den Netto-Zuschlagspreis erhebt das Versteigerungshaus Annerose Unterstein ein Versteigerungsaufgeld in Höhe von 15%, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. · Bei dem Versteigerungsaufgeld handelt es sich um eine Provisionszahlung für eine in Deutschland erbrachte Leistung. Diese ist somit mehrwertsteuerpflichtig. · Der Gesamtbetrag ist sofort fällig und am gleichen Tag der Versteigerung zu bezahlen. · Zahlungen per Scheck sind nur gegen Vorlage einer Bankbestätigung möglich, Zahlungen per Überweisung müssen vor der Versteigerung abgesprochen werden. Bei bargeldlosen Zahlungen kann die Auslieferung erst nach Gutschrift auf unserem Konto erfolgen. · Erzielt ein Objekt den Mindest- bzw. Aufrufpreis nicht, so erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. · Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, ist der Bieter drei Wochen an sein Gebot gebunden. Der Zuschlag unter Vorbehalt kann jederzeit überboten werden, sei es durch neuen Aufruf, mündliches oder schriftliches Gebot. Wird der Mindestpreis geboten, so kann der Zuschlag sofort erfolgen. · Unkenntnis der Versteigerungsbedingungen ist kein Grund für nachträgliche Umwandlung von Rechnungsbeträgen, Stornierungen o.ä. · Ebenso hat der Bieter die Versteigerung aufmerksam zu verfolgen. · Irrtümlich falsch ersteigerte Objekte sind abnahmepflichtig. · Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Schwäbisch Gmünd. · Rechtsbeziehungen richten sich nach deutschem Recht. · Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die anderen gleichwohl gültig.
Finanzamt Schwäbisch Gmünd Steuernummer 83378/23705 Kreissparkasse Ostalb Kto.1000320136 BLZ 61450050 |