VVersteigerungsbedingungen

Die Versteigerungsbedingungen werden mit der persönlichen, 
telefonischen, schriftlichen oder Email-Teilnahme an der Versteigerung
und dem Nachverkauf anerkannt.

· Die Versteigerung und die Teilnahme daran ist öffentlich und freiwillig.
· Die Teilnahme an der Versteigerung erfolgt auf eigene Gefahr.
· Für Sach- und Personenschäden, die während der Versteigerung,
  der Vorbesichtigung und der Auslieferung auftreten, 
  wird keinerlei Haftung übernommen.
· Alle versteigernden Objekte können, soweit möglich, vor der Versteigerung in
  Augenschein genommen und geprüft werden.
· Die in der Versteigerungsliste aufgeführten Eigenschaften der Objekte sind
  nach bestem Wissen aufgeführt. Dies ist keine Zusicherung.
· Der Versteigerer übernimmt für Katalogangaben, Alter, Herkunft, Größe,
  Gewicht, Beschädigungen oder sonstige Mängel keine Gewähr und Haftung,
  ausgenommen bei zugesicherten Eigenschaften.
· Den Nachweis eines Mangels hat der Käufer zu erbringen. Fristgerecht
  vorgetragene und begründete Mängel werden gegenüber dem Einlieferer
  geltend gemacht.
· Eine Haftung des Versteigerers oder seiner Mitarbeiter ist ausgeschlossen.
  Der Versteigerer oder der Auftraggeber haften nicht für eventuelle Mängel.
· Jeder Bieter erhält eine Bieternummer, die nur gegen Vorlage
  eines amtlichen Ausweises vergeben wird.
· Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, Personen aus besonderen Gründen
  von der Versteigerung auszuschließen.
· Vor Beginn der Versteigerung wird auf die Versteigerungsbedingungen
  hingewiesen. Außerdem wird der Vorgang und die Rechnungsstellung erklärt.
· Die Reihenfolge der Objekte ist dem Versteigerer vorbehalten, wird aber in der
  Regel durchgeführt wie auf der Versteigerungsliste aufgeführt. Der
  Versteigerer kann Positionen zurückziehen, Positionen trennen oder vereinigen.
  Der Versteigerer bringt die Objekte nach Nennung und Positionsnummer mit
  dem Mindestpreis zum Aufruf.
· Der Zuschlag wird nach dreimaliger Wiederholung erteilt. Wird der Mindestpreis
  nicht erreicht, erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt.
· Dies gilt auch für alle anderen Gebote (schriftliche, telefonische oder per
  Email)
· Schriftliche und telefonische Gebote müssen spätestens am Vortag der
  Versteigerung eingegangen sein, jedoch ohne Gewähr.
· Telefonisches Bieten ist erst ab einem Aufrufpreis von 200,- Euro möglich.
· Schriftliche Aufträge können persönlich abgegeben werden, per Post oder Fax
  zugesandt werden. Email-Aufträge müssen mittels Fax oder Brief bestätigt
  werden. Der angegebene Betrag gilt als Höchstgebot des Bieters.
· Der Versteigerer ist durch den Auftrag berechtigt, für den Bieter bis zu seinem
  angegebenen Höchstgebot in den üblichen Schritten mitzusteigern.
· Gleichlautende Saalgebote haben Vorrang vor dem schriftlichen Gebot.
· Der Versteigerer und seine Mitarbeiter haften nicht für die richtige
  Durchführung schriftlicher oder telefonischer Bieteraufträge.
· Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und umgehenden Zahlung.
· Das Objekt ist erst nach Zahlung des Brutto-Rechnungsbetrages
  Eigentum des Bieters.
· Mit dem Zuschlag geht die Gefahr für Verwechslungen, Verluste oder
  Beschädigungen an den Bieter über.
· Auslieferung erfolgt erst nach vollständiger Zahlung.
· Auslieferung gegen einen vorher vereinbarten Zuschlag.
· Rechnungen ohne Berechnung der gesetzlichen Mehrwertsteuer können nur
  gegen Vorlage einer gültigen Umsatzsteuer Identifikations-Nr.
  ausgestellt werden.
· Die ersteigerten Objekte werden zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
  in Rechnung gestellt.
· Auf den Netto-Zuschlagspreis erhebt das Versteigerungshaus Annerose
  Unterstein ein Versteigerungsaufgeld in Höhe von 15%, zuzüglich der
  gesetzlichen Mehrwertsteuer.
· Bei dem Versteigerungsaufgeld handelt es sich um eine Provisionszahlung für
  eine in Deutschland erbrachte Leistung. Diese ist somit
  mehrwertsteuerpflichtig.
· Der Gesamtbetrag ist sofort fällig und am gleichen Tag der Versteigerung
  zu bezahlen.
· Zahlungen per Scheck sind nur gegen Vorlage einer Bankbestätigung möglich,
  Zahlungen per Überweisung müssen vor der Versteigerung abgesprochen
  werden. Bei bargeldlosen Zahlungen kann die Auslieferung erst nach Gutschrift
  auf unserem Konto erfolgen.
· Erzielt ein Objekt den Mindest- bzw. Aufrufpreis nicht, so erfolgt ein Zuschlag
  unter Vorbehalt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
· Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, ist der Bieter drei Wochen an sein Gebot
  gebunden. Der Zuschlag unter Vorbehalt kann jederzeit überboten werden, sei
  es durch neuen Aufruf, mündliches oder schriftliches Gebot. Wird der
  Mindestpreis geboten, so kann der Zuschlag sofort erfolgen.
· Unkenntnis der Versteigerungsbedingungen ist kein Grund für nachträgliche
  Umwandlung von Rechnungsbeträgen, Stornierungen o.ä.
· Ebenso hat der Bieter die Versteigerung aufmerksam zu verfolgen.
· Irrtümlich falsch ersteigerte Objekte sind abnahmepflichtig.
· Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Schwäbisch Gmünd.
· Rechtsbeziehungen richten sich nach deutschem Recht.
· Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die anderen
  gleichwohl gültig.


Finanzamt Schwäbisch Gmünd
Steuernummer 83378/23705   
Kreissparkasse Ostalb
Kto.1000320136
BLZ 61450050